Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist in einigen Kantonen eine Betriebsbewilligung für Massagepraxen erforderlich – abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Eine Übersicht der kantonalen Bestimmungen finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Kantons.