FAQ

In der Massagebranche gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, was daran liegt, dass es bislang keinen Arbeitsgeberverband gibt. In Bezug auf den Lohn differenzieren wir deshalb in erster Linie zwischen Diplomierten-, Therapeutischen- und Medizinischen Masseuren. Dazu kommen weitere Faktoren. Diese Angaben sind Empfehlungen ohne gesetzliche Grundlage.

Für die Festsetzung des Monats- oder Stundenlohnes sind diverse Regelungen, wie z.B. der Anteil Sozialleistungen, Anstellungsart (angestellt/Umsatzbeteiligung/selbständig), Verteilung der Raum- und sonstigen Kosten (Mitbenützung Infrastruktur) etc. zu beachten und sind integrierender Bestandteil des Vertrages. Die Lohngestaltung richtet sich im Weiteren nach der Aufgabenstellung und der Verantwortung des Mitarbeiters. Berufserfahrung, Alter und generierter Umsatz sind ebenfalls zu beachten.

Die Betriebsart und der Standort des Unternehmens sind ebenfalls ausschlaggebend. Je mehr pro Behandlung verlangt wird, desto höher sollte der Lohn sein. Dies gilt vor allem für Angestellte in privaten Betrieben wie Physiotherapien, Massagepraxen usw.

Diplomierte Masseure
Diplomierte Masseure mit Anerkennung in einzelnen Therapieformen sollten in einem hundert- prozentigen Anstellungsverhältnis mindestens CHF 4’200 verdienen. Im Stundenlohn ergiebt dies CHF 28 bis CHF 33 pro Stunde.

Therapeutische Masseure
Löhne Therapeutischer Masseure bewegen sich aufgrund intensiverer Ausbildung zwischen CHF 32 und CHF 36 pro Stunde. Als Mindestlohn halten wir CHF 4600 als angemessen.

Med. Masseure EFA
Medizinische Masseure EFA sollten im Anstellungsverhältnis mind. CHF 5’200 verdienen. Als Stundenlöhner in Privatbetrieben erachten wir einen Stundensatz zwischen 35% – 55% des effektiven Behandlungspreises als fair.

Oft arbeiten medizinische Masseure auch freischaffend (Freelancer). Da in diesem Anstellungsverhältnis keine Sozialversicherungen vom Arbeitgeber zu entrichten sind, darf der Lohn zwischen 45% – 75% der effektiven Behandlungskosten betragen.

Der Verdienst für Med. Masseure EFA bei selbständiger Tätigkeit liegt im Durchschnitt bei: CHF 1.75 – CHF 2.25 /pro Minute, oder CHF 105 bis CHF 135/ pro Stunde

Medizinische Massagen sind definierte Techniken einer physikalischen Therapie, welche beim Erfahrungsmedizinischen Register mit der Methodennummer 118 geregelt sind. Dazu gehören:

Bindegewebsmassage
Elektrotherapie
Fussreflexzonenmassage
Hydrotherapie
Klassische Massage
Lymphdrainage
Wickel und Umschläge

Diese Methoden können einzeln oder als «Therapeutische Massage» in einer dreier Kombination (KLM, FRZ, MLD) erlernt werden.

Leider gibt es -insbesondere bei Zusatzversicherungen- die Tendenz, Medizinische Massagetechniken anhand der Qualifikation des Therapeuten zu bewerten, was nicht viel Sinn macht.

Die Ausbildungsstandards einzelner Methoden sind weitgehend einheitlich – unabhängig davon, ob sie einzeln, im Rahmen einer therapeutischen oder einer medizinischen Massageausbildung erlernt werden. Eine Fussreflexzonenmassage beispielsweise wird auf allen Ausbildungsstufen gleich gelehrt und bietet stets denselben Nutzen. Ob ein Therapeut zusätzlich drei oder sechs weitere Methoden erlernt hat, beeinflusst die Wirksamkeit dieser Technik nicht.

Medizinische Massagen können sowohl in der Reparaturmedizin als auch präventiv angewendet werden. Über die Wirkung von medizinischen Massagen und Massagen wurden diverse Studien durchgeführt:

Massage wirkt wie Aspirin & Co. – Wissenschaft aktuell
Massage for neck pain – Gross, AR – 2024 | Cochrane Library
Stressabbau in nur zehn Minuten

Es gibt drei Ausbildungsstufen:

Einzeln Diplomierte Massage
Erlernen einzelner Methoden, welche beim EMR gelistet sind. Diese Methoden werden zum Teil von Krankenkassen Rückvergütet. Bei den Zusatzversicherern besteht die Tendenz, einzelne Methoden aus Ihrem Leistungskatalog zu streichen, weshalb wir diese vergleichsweise kurzen Ausbildungen Personen empfehlen, die Massage als Hobby betreiben möchten

Therapeutische Massage
In der Ausbildung «Therapeutische Massage» werden drei Methoden interdisziplinär erlernt. Klassische Massage, Fussreflexzonen Massage und Manuelle Lymphdrainage. Auch die Therapeutischen Masseurinnen und Masseure werden nur teilweise von den Zusatzversicherern Rückvergütet. Da die Möglichkeit der Passerelle «Med. Massage EFA» besteht, kann diese Ausbildung Neu- oder Quereinsteigern empfohlen werden, die nicht auf Anhieb die Möglichkeit zur Ausbildung Med. Massage EFA haben.

Medizinische Massage EFA
Medizinische Massage EFA ist eine breit anerkannte Therapieform. Genauere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt «Was sind Med. Massagen».  Wer als Masseurin oder Masseur sein Geld verdienen will sei geraten, wenn immer möglich die Ausbildung mit dem Eidgenössischen Fachausweis zu absolvieren.

Der Austausch zwischen SVMM und ASCA findet automatisch und regelmässig statt. Mitglieder des SVMM erhalten 33% Rabat auf den Mitgliedsbeitrag der ASCA. Konkret heisst das, Sie bezahlen als Mitglied unseres Verbandes 210 CHF anstatt 320 CHF

Medizinische Masseurinnen und Masseure sind mit Ausnahme des Kantons Zürich bewilligungspflichtig. Eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) zeichnet Sie als medizinisches Fachpersonal aus und befreit Sie von der MWST-Pflicht.

Die BAB ist nicht ausschlaggebend dafür, ob man einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen darf oder nicht. Einzeln diplomierte oder Therapeutische Masseure, welche nicht im Besitz einer BAB sind, dürfen trotzdem selbständig arbeiten.

Es besteht die Tendenz, dass einige Krankenkassen Einzelmethoden in Zukunft nicht mehr Rückvergüten. Die Information, dass dies Versicherungsübergreifend ab 2026 passieren wird, ist falsch. Zurzeit kann nicht abgesehen werden, welche Versicherung zu welchem Zeitpunkt ihre Methodenlisten anpassen werden.

Ja, eine Versicherung darf eine Rückvergütung verweigern. Die Krankenkassen beurteilen – z.T. leider eher intransparent- selber, ob eine Behandlung effektiv und Zielführend durchgeführt werden soll. Dieses Problem stellt Therapeuten und Patienten immer wieder vor Probleme. Medizinische Masseure sollten in solchen Fällen die Möglichkeit nutzen, die Behandlung des Patienten durch einen Arzt verordnen zu lassen. Aber Achtung: Auch die ärztliche Verordnung bringt bei Med. Masseuren EFA nur etwas, wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat. Ist das nicht der Fall, wir die Behandlung trotz Verordnung nicht von der Zusatzversicherung übernommen.

Das eidgenössische Departement des Innern definiert Krankheit folgendermassen:

„Gesundheit ist ein Zustand völligen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“

 

Die WHO definiert Gesundheit folgendermassen:

Gesundheit ist nach der Definition der WHO einerseits der „Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“, andererseits aber auch ein „menschliches Grundrecht“. Das zugehörige Adjektiv lautet gesund.

Es existiert eine Vielzahl weiterer Definitionen mit pflegewissenschaftlichem, entwicklungspsychologischem oder philosophischem Hintergrund.

 

Definition nach Ernst Bloch

Der deutsche Philosoph Ernst Bloch definierte Gesundheit als „etwas, das genossen, nicht verbraucht werden soll.“

 

Definition nach Talcott Parsons

Der Soziologe Talcott Parsons sah Gesundheit als funktionale Voraussetzung von Gesellschaft an: „Gesundheit ist ein Zustand optimaler Leistungsfähigkeit eines Individuums, für die wirksame Erfüllung der Rollen und Aufgaben, für die es sozialisiert worden ist.“

Die aktuelle Gesetzeslage lässt in Verbindung mit Medizinischen Massagen grundsätzlich nur eine Definition zu:   Wer auf ärztliche Verordnung kommt, gilt als krank, wer ohne ärztliche Verordnung kommt, gilt als gesund. Dies wird so definiert, da ausschliesslich Medizinische Masseure auf Verordnung arbeiten dürfen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine Therapeutische oder Diplomierte Masseurin einen Patienten nicht behandeln darf, der zum Beispiel mit Kopfschmerzen oder anderen Symptomen zur Massage kommt. Auch auf der Rückvergütung darf «Krankheit» angegeben werden, ohne dass die Patientinnen und Patienten mit Verordnungen kommen.

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