Wichtige Information zur Betriebsbewilligung für Massagepraxen, 06.06.2025

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben ist in einigen Kantonen eine Betriebsbewilligung für Massagepraxen erforderlich – abhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Eine Übersicht der kantonalen Bestimmungen finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Kantons.

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